Sachsen ermöglicht Familien mit wenig Einkommen eine Urlaubsreise
Der Freistaat finanziert nicht die komplette Reise. Mit Zuschüssen fördert er allerdings Angebote der Familienfreizeit und Familienerholung. Dazu zählen nach Angaben des sächsischen Sozialministeriums zum Beispiel Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten von Wohlfahrtsverbänden innerhalb Deutschlands. Auch Aufenthalte in vergleichbaren Einrichtungen wie Bauernhöfen oder Jugendherbergen können unterstützt werden.
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) begrüßte, dass die finanzielle Förderung auch im gerade beschlossenen Doppelhaushalt enthalten ist. „Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, ein paar unbeschwerte Tage ermöglichen können – ob am Meer oder in den Bergen“, sagte sie dieser Zeitung.
Pro Kalenderjahr sieben
bis 14 Urlaubstage
Im vergangenen Jahr konnten mehr als 1000 Familien aus Sachsen auf diese Weise Urlaub machen, knapp 1400 hatten Anträge eingereicht. Der vorige sowie der aktuelle Haushalt enthält jeweils 600.000 Euro pro Jahr für diese Förderung. Die Hilfe soll ausschließlich Eltern und Alleinerziehenden mit Kindern oder Pflegekindern zugutekommen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat haben.
Pro Kalenderjahr ist ein Urlaub zwischen sieben und 14 Tagen förderfähig. Der Zuschuss beträgt pro Familienmitglied elf Euro pro Tag.
Die Unterstützung ist nach Angaben des Sozialministeriums nur für den Urlaub von Familien mit geringem Einkommen vorgesehen. Definiert ist diese Grenze in den abrufbaren Formularen aber nicht. Dort heißt es, eine individuelle Einkommensberechnung werde nach der Antragsstellung durchgeführt. Ausschlaggebend sei das Nettoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Mitglieder – ohne Leistungen wie Kinder-, Wohn- oder Pflegegeld.
Nach dem aktuellen Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sind in Deutschland 15,5 Prozent der Bevölkerung von Armut betroffen, in Sachsen 16,1 Prozent. Die Armutsschwelle liegt diesen Daten zufolge für Alleinlebende bei 1381 Euro im Monat, für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei einem Haushaltsnettoeinkommen von 2900 Euro monatlich.
Anträge müssen vor Antritt des Urlaubs gestellt werden. Auf seiner Internetseite www.ksv-sachsen.de hat der Kommunale Sozialverband Sachsen eine Übersicht zu den Antragsstellen und den Förderbedingungen veröffentlicht. Dort lassen sich auch die notwendigen Formulare herunterladen. In Dresden etwa können Anträge bei der Caritas gestellt werden, in Leipzig bei einer Initiative für Alleinerziehende
Je mehr Kinder, umso
schwieriger wird es
Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes konnten sich im vergangenen Jahr mehr als 17 Millionen Menschen in Deutschland nicht einmal eine einwöchige Urlaubsreise leisten – geringfügig weniger als 2023. Besonders häufig fehlte Alleinerziehenden das Geld für Erholung: 38 Prozent der Menschen aus dieser Gruppe hatten sich 2024 nicht die Mittel, um eine einwöchige Reise mit ihren Kindern zu finanzieren.
Auch unter Alleinlebenden war der Anteil mit 29 Prozent überdurchschnittlich hoch. Bei zwei Erwachsenen mit einem oder mehreren Kindern im Haushalt lag der Anteil bei 19 Prozent. Bei diesen Familien hängt es den Statistikern zufolge stark von der Zahl der Kinder ab, ob sie sich eine Urlaubsreise leisten können oder nicht.